Projektbeschreibung

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Der Abfallkompass ist die digitale Schnittstelle aller am Wertstoffkreislauf beteiligten Serviceorganisationen der Stadt Graz zur Grazer Bevölkerung. Als Plattform dienen eine Website und spezielle Apps mit Informationen zu Umwelt- und Abfallthemen. Zur Interaktion stellen wir in Zukunft auch text- und sprachbasierte Dialogsysteme zur Verfügung.  +
Das Projekt Abfalltransport 4.0 umfasst eine nationale und internationale Komponente zum standardisierten Austausch von Daten zu Abfalltransporten unter Nutzung eines Messaging Services. Beide Komponenten sind in die eGovernment Plattform Elektronische Datenmanagement Umwelt (EDM) des BMNT eingebettet.  +
Für die Fachgebiete Verkehr, Strafen und Polizei der NÖ Bezirkshauptmannschaften wurden Haupt- und Teilprozesse erhoben und auf ihre Effizienz und Rechtmäßigkeit geprüft. Die daraus gewonnenen Musterprozesse sind graphisch dargestellt und verbindlich im NÖ Vorschriften- und Informationssystem verfügbar gemacht worden. Insgesamt wurden 108 Haupt- und Teilprozesse erstellt.  +
Die Soldatinnen, die ihre Ausbildung an einer der Akademien abgeschlossen haben, treffen sich einmal jährlich zum Erfahrungsaustausch, Informationsweitergabe und Netzwerken.  +
Die Abwassergenossenschaft Waldschlag wurde im Jänner 2007 gegründet, um den gemeindeüberschreitenden Kanalbau in 3 Gemeinden zentral abzuwickeln. Mitunter wurde diese Entscheidung damit begründet, dass den Bürgerinnen und Bürgern nur die Mindestsätze in Rechnung gestellt werden müssen. Bei Abrechnung der Anschluss- und Kanalgebühren über die jeweiligen Gemeinden, müssten die Gemeinden als "Abgangsgemeinde" folglich die erhöhten Sätze einheben. Für die Mitglieder der Abwassergenossenschaft ist dies - vor allem auf Jahre gesehen - somit eine große Kostenersparnis.  +
Das Amt für Jugend und Familie der Stadt Graz ersucht Familien im Rahmen einer Befragung, Rückmeldungen zu den erhaltenen Hilfen zur Erziehung zu geben. Das Forschungsergebnis wird in einem diskursiven Verfahren mit Verwaltung, Leistungserbringer:innen und akademischen Institutionen beurteilt und fließt in die Qualitätsentwicklung ein, um eine Ko-Produktion der Hilfeleistung zu gewährleisten.  +
Aggression und Gewalt im Berufsalltag dürfen kein Tabuthema sein! Das Universitätsklinikum AKH Wien und die Medizinische Universität Wien setzen daher gezielt Aktivitäten zur Prävention und zum Handeln im Ernstfall. Um diese transparent an Mitarbeiter*innen, Patient*innen und Angehörigen zu bringen, wurde großer Wert auf die Kommunikationsarbeit gelegt und mit unterschiedlichen Medien umgesetzt.  +
aha plus ist ein Anerkennungssystem für Jugendliche, die sich freiwillig engagieren oder auf der Suche nach Engagementmöglichkeiten sind. 12- bis 24-Jährige mit Wohnsitz in Vorarlberg können mit aha plus Punkte (Points) für ihr Engagement sammeln und diese gegen eine wertvolle Anerkennung (Rewards) einlösen.  +
Das gesunde, produktive und sinnerfüllte Altern in einer Organisation ist eine Herausforderung für uns alle, die als Folge der demografischen Entwicklung in Österreich entstanden ist. In diesem Zusammenhang gilt es im laufenden Betrieb zukunftsweisende Maßnahmen unter Berücksichtigung der zunehmenden Altersstruktur, sowie der Personalentwicklung aufgrund von Konsolidierungsmaßnahmen im BMG, ständig gemeinsam zu erarbeiten und laufend umzusetzen.  +
Die gesamthafte Betreuung der Klientinnen und Klienten umfasst auch außerhalb der Sozialverwaltung agierende Einrichtungen – Stichwort Caritas – und bezieht diese in die Hilfepläne mit ein. Dadurch wird die Eigenständigkeit der Betroffenen unterstützt und die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass diese aus dem Sozialhilfekreislauf herauskommen.  +
„Alles in bester Verordnung“ ist ein Online-Service der Stadt Graz, mit dem alle Grazer Vorschriften auf einen Klick abrufbar sind. Die digitale Kampagne beruht auf drei Säulen: 1.) Webbeitrag auf www.graz.at/verordnungen 2.) Gemeinderecht Graz im RIS sowie 3.) Digitales Amtsblatt Stadt Graz. Erstmals wird damit das gesamte Gemeinderecht von Graz digital zugänglich.  +
„Alles in bester Verordnung“ ist ein neues Online-Service der Stadt Graz. Alle Grazer Vorschriften sind damit auf einen Klick abrufbar. Die Kampagne beruht auf drei Säulen: Verordnung und Richtlinien im Web, Das Gemeinderecht Graz im RIS und Das Digitale Amtsblatt der Stadt Graz.  +
Die App von Help.gv.at führt Sie zuverlässig zu Ihrer nächsten zuständigen Behörde und bietet somit eine effiziente Möglichkeit den Bürger Amtswege zu erleichtern. Direkt aus der App wählbare Notrufnummern und Servicenummern der Bundesverwaltung ermöglichen eine gezielte Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Amt.  +
Durch moderne Auftragsverwaltung, Kostenrechnung, projektsbezogene Zeiterfassung und Definition von Kennzahlen im Rahmen einer Leistungsvereinbarung werden die Leistungen von Amtssachverständigen mit jenen privater Anbieter vergleichbar. Das Ziel sind in jeder Hinsicht konkurrenzfähige Gutachterleistungen.  +
Mit der Applikation AAIS, die über eine Schnittstelle zum ELAK im Bund des BMWFW verbunden ist, steht ein Antragstool zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereit. Es unterstützt im Ergebnis die für die Anerkennung zuständigen Stellen, die ausländische Qualifikation adäquat in das österreichische Hochschulbildungssystem einzuordnen.  +
Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark ist eine Erstanlauf-, Beratungs- und Monitoringstelle, die allen in der Steiermark lebenden Menschen sowie Politik, Verwaltung und allen Institutionen im Bereich der Nichtdiskriminierungsarbeit zur Verfügung steht. Neben direkter Unterstützung bei Diskriminierungsfällen wirkt sie über Monitoring- und Reportingfunktion maßgeblich in die Verwaltung hinein.  +
Anlässlich der Geburt eines Kindes Zuerkennung der Familienbeihilfe ohne Antrag auf Basis der elektronisch vorhandenen Daten.  +
Vollautomatische Arbeitnehmerveranlagungen mit Auszahlung des Guthabens ohne Erklärungsabgabe. Dabei werden Daten aus Grundlagenquellen (Spenden, Kirchenbeiträge, Pensionszeitennachkäufe, % Satz Behinderung) automatisch bei der Steuerberechnung berücksichtigt, ohne dass Bürgerinnen und Bürger diese Daten bekannt geben müssen.  +
ElBi ist eine Webapplikation, welche als bundesweit einheitliches Tool im Rahmen der Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 zur gesicherten Einspielung und Bearbeitung der verpflichtend einzureichenden Konzepte der Länder sowie zu Controllingzwecken durch den Bund eingesetzt wird .  +
Unter dem Motto "Naturnahe Grünoase" werden Personen ausgezeichnet, die ihr eigenes Naturparadies in Gärten, Kleingärten, Innenhöfen, auf Terrassen, Dachgärten beziehungsweise durch Fassaden- oder Dachbegrünung geschaffen haben. Diese Bewohnerinnen und Bewohner leisten damit einen Beitrag zur Lebensqualität. Zu diesem Projekt ist die Idee entstanden, dass die Bürgerinnen und Bürger über das Internet ihre Anmeldung eingeben und absenden können. Dadurch wird ein barrierefreier Zugang für alle Wienerinnen und Wiener geschaffen, in Hinsicht auf die Nutzung der elektronischen Medien und der automatischen Protokollierung im "Elektronischen Akt" (in der Folge kurz ELAK) für die Wiener Umweltschutzabteilung - MA 22. Als zentrales Portal hat der Amtshelfer in wien.at fungiert. Die wirkliche Innovation ist die automatische Übernahme aller Daten als Eingangsstück in den ELAK (bestehendem Akt als Eingangsstück), das durchaus auch als Meilenstein im barrierefreien Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu sehen ist. Vorteile dieser innovativen Entwicklung in Zusammenhang mit ELAK: *Nachvollziehbarkeit des Aktenlaufes – Controlling *Kostenreduktion *Änderungen und Neuerungen im Akt in Echtzeit für alle TeilnehmerInnen sofort sichtbar *Wegfall des Postweges *Bei grafischer Auswertung ist der Aktenstatus ebenfalls sichtbar *Statistik wird automatisiert *Dauer des Aktenlaufes *Anzahl etc. *Vordefinierte Arbeitsabläufe sind möglich *Liegezeit werden vermieden – Zeitersparnis *Automatische Terminführung (Urgenz) *Örtliche Unabhängigkeit (Außendienst) *Transparenz gegenüber BürgerInnen ist höher *BürgerInnenbeteiligung wird erhöht *Einbinden magistratsfremder Dienststellen in den WF ist möglich *Eindeutige Vorgabe zur Aktenbearbeitung ist möglich  +
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