Informationen zu „Fair Play - 1. Unternehmerjahr“
Aus Verwaltungspreis.gv.at
Basisinformationen
Anzeigetitel | Fair Play - 1. Unternehmerjahr |
Standardsortierschlüssel | Fair Play - 1. Unternehmerjahr |
Seitenlänge (in Bytes) | 2.145 |
Seitenkennnummer | 41 |
Seiteninhaltssprache | de-formal - Deutsch (Sie-Form) |
Seiteninhaltsmodell | Wikitext |
Indizierung durch Suchmaschinen | Erlaubt |
Anzahl der Weiterleitungen zu dieser Seite | 0 |
Gezählt als eine Inhaltsseite | Ja |
Anzahl der Unterseiten dieser Seite | 0 (0 Weiterleitungen; 0 Unterseiten) |
Seitenschutz
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Versionsgeschichte
Seitenersteller | Admin (Diskussion | Beiträge) |
Datum der Seitenerstellung | 15:12, 20. Sep. 2022 |
Letzter Bearbeiter | Admin (Diskussion | Beiträge) |
Datum der letzten Bearbeitung | 15:12, 20. Sep. 2022 |
Gesamtzahl der Bearbeitungen | 1 |
Anzahl der kürzlich erfolgten Bearbeitungen (in den letzten 90 Tagen) | 0 |
Anzahl unterschiedlicher Autoren der kürzlich erfolgten Bearbeitungen | 0 |
Seiteneigenschaften
Magische Wörter (2) |
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SEO-Eigenschaften
Beschreibung | Inhalt |
Seitentitel: (title )Dieses Attribut steuert den Inhalt des <title> Elements. | Fair Play - 1. Unternehmerjahr |
Artikelbeschreibung: (description )Dieses Attribut steuert den Inhalt der Elemente description und og:description . | Ein Wirkungsziel der Finanzverwaltung ist die Gestaltung der Kundenbeziehungen zur Erhöhung der Abgabenmoral. Studien zufolge (Kirchler) ist bei Unternehmer/inne/n das 1. Jahr für das spätere Verhalten entscheidend. Es werden die Weichen dafür gestellt, dass Abgabenerklärungen freiwillig in richtiger Höhe und zum richtigen Zeitpunkt abgegeben werden und auch den anderen Verpflichtungen nachgekommen wird. Die besondere Betreuung im 1. Unternehmerjahr durch die 9 Finanzämter der Region Süd (Steiermark und Kärnten) soll im Sinne des Fair Play Gedankens die Unternehmen dabei unterstützen. Dies geschieht durch einen Begrüßungs- bzw. Antrittsbesuche bei neu gegründeten Unternehmen (bei dem Informationsmaterial übergegeben und Fragen beantwortet werden), durch laufende Beobachtung der Melde- und Zahlungsverpflichtungen (und entsprechende Rückmeldungen, wenn etwas nicht richtig gemacht wird), durch einen weiteren Besuch mit Schwerpunkt Umsatzsteuer (wo z.B. Aufzeichnungsregeln, Rechnungsmerkmale, Erleichterungen bei der Erlösermittlung vor Ort besprochen werden) sowie durch ein Abschlussgespräch (Unternehmer/innen werden auf Stärken und Schwächen hingewiesen und situativ mit den Folgehandlungen vertraut gemacht). Der Schwerpunkt liegt derzeit bei den Branchen Bau-/Baunebengewerbe, Gastronomie und Handel mit Waren aller Art. Je nach Vorbildung und Interesse und der Art der steuerlichen Vertretung (keine, nur in Teilbereichen, vollständig) sind Wissensstand und Bedürfnisse sehr unterschiedlich. |
Schlüsselwörter: (keywords )Dieses Attribut steuert den Inhalt der Elemente keywords und article:tag . |
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Veröffentlichungsdatum des Artikels: (published_time ) | 2022-09-20 |