Der Oberösterreichische Elternbildungsgutschein

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Kontakt
Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
Direktion Bildung und Gesellschaft/OÖ Familienreferat
4021 Linz, Bahnhofplatz 1
http://www.familienkarte.at
Mag. Franz Schützeneder
Leiter des OÖ Familienreferates
Telefon: 0732/7720-11831, E-Mail: familienreferat@ooe.gv.at

Familien müssen heute vielen Anforderungen gerecht werden. Eltern stehen dabei im Spannungsfeld zwischen Beruf und Familie, zwischen Ansprüchen der Kinder und eigenen Bedürfnissen, zwischen fragwürdigen Trends der Konsum- und Wohlfahrtsgesellschaft. Familienpolitik kann die Anforderungen an die Eltern nicht mindern, sie kann jedoch fördern, dass die Eltern ihre Kapazität zum Finden eigener gangbarer Wege aufbauen. Das Land Oberösterreich will mit gezielt eingesetzten Mitteln die richtigen Impulse setzen. Das Angebot der Elternbildung wurde bisher nicht gebündelt kommuniziert. Interessierte Eltern mussten sich aus einer unüberschaubaren Vielzahl an Anbietern mit punktuellen Angeboten den richtigen Vortrag, Workshop etc. heraus suchen, was aufgrund einer fehlenden Plattform fast unmöglich war.

Eine Befragung ergab, dass Anbieter von Elternbildung, Wert auf eine verbesserte Kommunikation und eine Bündelung des Angebotes legen und dieses als Voraussetzung für die vermehrte Inanspruchnahme von Elternbildungsmaßnahmen sehen. Aus der Analyse ging weiterhin hervor, dass der OÖ Elternbildungsgutschein bildungsschwache Schichten auch wirklich für die Elternbildung motivieren kann. Oberstes Ziel der Initiative „Oö. Elternbildungsgutschein“ war deshalb, Eltern aller Sozial- und Bildungsschichten für das Angebot der Elternbildung zu interessieren und die Teilnahme dadurch zu steigern.

Um die verbesserte Kommunikation und ein gebündeltes Angebot zu forcieren wurden folgende Maßnahmen gesetzt:

Es wurde eine Internetplattform auf www.familienkarte.at eingerichtet, auf der zentral alle Veranstaltungen erfasst werden. So können tagesaktuell alle verfügbaren Kurse, Workshops, Vorträge etc. abgefragt werden. Nur wer sein Elternbildungsangebot online auf der Plattform einträgt, ist auch berechtigt, Elternbildungsgutscheine entgegen zu nehmen und mit dem Land OÖ abzurechnen.
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